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Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umsetzung eines Hinweisgebersystems

Die ganzheitliche Whistleblower Lösung

Erfüllen Sie die Richtlinien des neuen Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) und der DSGVO. Schützen Sie Ihr Unternehmen und Ihre Mitarbeiter mit dem digitalen Hinweisgebersystem der bitbase group.

Diese Kunden vertrauen uns bereits

Ihre Lösung für eine interne Meldestelle

Mit einer Meldestelle bei der bitbase group erhalten Sie eine moderne Plattform, die rund um die Uhr für vertrauliche Meldungen zur Verfügung steht. Profitieren Sie von einem Team aus Juristen und Datenschützern, und darüber hinaus von

  • Einer sicheren und anonymen 24/7 Meldestelle
  • Einer fristgerechten Bestätigung, Bearbeitung, Dokumentation und Archivierung
  • QR-Code Vorlagen, welche Sie in Ihrem Unternehmen aushängen können
  • Einer sofort nutzbaren Plattform ohne Implementierungsaufwand
  • Einem DSGVO-konformen Serverstandort in Deutschland

Braucht Ihr Unternehmen ein zuverlässiges Hinweisgebersystem?

Seit Juli 2023 garantiert das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) Personen besonderen Schutz, die Missstände im eigenen Unternehmen aufdecken.

Sie beschäftigen über 49 Mitarbeiter? Dann sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet, bis Ende 2023 eine eigenständige, diskrete Meldestelle einzurichten. Mehr über das HinSchG erfahren.

Sie haben weniger als 50 Mitarbeiter? Dann richten Sie proaktiv eine Meldestelle ein! Damit setzen Sie ein positives Signal, sorgen für Transparenz und fördern ein positives Image Ihres Unternehmens. Deshalb starten Sie jetzt mit der Einrichtung einer Meldestelle bei der bitbase group!

In dieser Checkliste erfahren Sie, wie Sie vorgehen müssen.

Eine Meldung geht ein – was geschieht dann?

So funktioniert der Prozess über eine Meldestelle bei der bitbase group.

Prüfung

Hinweisgebende geben eine personalisierte oder anonyme Meldung in Ihrem Meldeportal ab. Die Meldung kann persönlich, per E-Mail, postalisch oder telefonisch erfolgen. Unsere Leistungen in diesem Schritt sind:

  • Annahme des Hinweises
  • Eingangsbestätigung mit Eingangskennung und einem Ausblick auf die nächsten Schritte, innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 72 Stunden

Ermittlung

Unser Team geht dem gegebenen Hinweis nach und ermittelt anhand der vorliegenden Informationen den Sachverhalt. Unsere Leistungen in diesem Schritt sind:

  • Revisionssichere Dokumentation (Prüfprotokoll)
  • Prüfung der Sachlage (Rechtsgebiet, zuständige Stelle oder Abteilung)
  • Prüfung auf Plausibilität und Relevanz

Aktion

Besteht aufgrund der Ergebnisse der Ermittlung ein Handlungsbedarf, erstellen wir ein Angebot. Erteilen Sie uns den Auftrag, können folgende weiteren Schritte durch unsere Experten erfolgen:

  • Rechtliche Abklärung
  • Klärung Sofortmaßnahmen
  • Maßnahmen Empfehlung
  • Kommunikationsphase
  • Folgemaßnahmen
  • Abschluss
  • Nachbereitung

Ihre Vorteile auf einen Blick

Unsere Einzigartigkeit liegt in der Kombination aus Technologie und Expertise. Neben der benutzerfreundlichen Meldestelle stellen wir Ihnen ein spezialisiertes Team aus Juristen und Datenschützern zur Verfügung. So profitieren Sie.

Gesetzeskonformität

Mit uns setzen Sie schnell, einfach und immer fristgerecht die EU-Whistleblower-Richtlinie um. Nach einer Meldung bestätigen wir den Eingang innerhalb von 72 Stunden und liefern Ergebnisse gemäß den gesetzlichen Vorgaben von Hinweisgeberschutzgesetz und DSGVO.

Starke Partnerschaft

Mit uns haben Sie nicht nur einen Dienstleister, sondern einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite. Unsere Experten unterstützen Sie in allen Situationen optimal. Besteht bei einem Fall Handlungsbedarf durch Sie, setzt sich unser Team sofort mit Ihnen in Verbindung.

Schutz Ihrer Mitarbeiter

Mit unserem System können Meldungen 100% anonym abgegeben werden. Mitarbeiter müssen keine negativen Konsequenzen fürchten und können Missstände offen ansprechen. Ein Gewinn für Unternehmensoptimierungen und das Arbeitsklima.

Zuverlässige Software

Mit uns verfügen Sie über ein stabiles, intuitives und zuverlässiges IT-System, das den hohen Anforderungen Ihres Unternehmens gerecht wird. Wir halten Ihr Tool auf dem aktuellsten Stand und setzen Gesetzesanpassungen stets fristgerecht um.

Transparenz

Mit uns bieten Sie Ihren Mitarbeitern größtmögliche Transparenz, Sicherheit und Datenschutz. Jede Meldung erhält eine eindeutige Fallkennung, die es Mitarbeitern ermöglicht, anonym den Status und die Fortschritte ihres Falls nachzuvollziehen.

Schnelle Anbindung

Keine IT-Implementierung erforderlich. Wir bieten Ihnen eine fertige Lösung, die Sie bequem auf Ihrer Website anbinden können.

Ihre Preise und Leistungen, die zu Ihrer Größe passen

Wählen Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter

BASIC

€ 19,00*

Monatlich

zzgl. 19% MwSt.

  • Sichere und DSGVO konforme Whistleblower Lösung
  • Vertrauliche und anonyme Hinweismeldungen
  • Mehrsprachige Unterstützung (DE, EN)
  • 24/7 Annahme von Hinweisen über Online-Meldeportal oder per Post, zu den Geschäftszeiten auch persönlich oder telefonisch
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen
  • Dokumentation, sämtliche Kommunikationskosten sowie die fristgerechte Löschung der Unterlagen (DSGVO konform)
  • Individuelles Branding mit Unternehmenslogo und Farbe
  • Experten-Support, nach fallbezogener Beauftragung zu aufwandsgenauen Konditionen

*zzgl. € 199,00 einmaliger On-Boarding Gebühr

Jährliche Abrechnung im Voraus, Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre (Alle eingehenden Meldungen müssen nach §11 HinSchG im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert und mindestens 3 Jahre archiviert werden.)

Professional

€ 39,00*

Monatlich

zzgl. 19% MwSt.

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  • Vertrauliche und anonyme Hinweismeldungen
  • Mehrsprachige Unterstützung (DE, EN)
  • 24/7 Annahme von Hinweisen über Online-Meldeportal oder per Post, zu den Geschäftszeiten auch persönlich oder telefonisch
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  • Dokumentation, sämtliche Kommunikationskosten sowie die fristgerechte Löschung der Unterlagen (DSGVO konform)
  • Individuelles Branding mit Unternehmenslogo und Farbe
  • Experten-Support, nach fallbezogener Beauftragung zu aufwandsgenauen Konditionen

*zzgl. € 199,00 einmaliger On-Boarding Gebühr

Jährliche Abrechnung im Voraus, Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre (Alle eingehenden Meldungen müssen nach §11 HinSchG im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert und mindestens 3 Jahre archiviert werden.)

Professional

€ 59,00*

Monatlich

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  • Sichere und DSGVO konforme Whistleblower Lösung
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  • Mehrsprachige Unterstützung (DE, EN)
  • 24/7 Annahme von Hinweisen über Online-Meldeportal oder per Post, zu den Geschäftszeiten auch persönlich oder telefonisch
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen
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  • Experten-Support, nach fallbezogener Beauftragung zu aufwandsgenauen Konditionen

* zzgl. € 199,00 einmaliger On-Boarding Gebühr

Jährliche Abrechnung im Voraus, Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre (Alle eingehenden Meldungen müssen nach §11 HinSchG im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert und mindestens 3 Jahre archiviert werden.)

Professional

€ 109,00*

Monatlich

zzgl. 19% MwSt.

  • Sichere und DSGVO konforme Whistleblower Lösung
  • Vertrauliche und anonyme Hinweismeldungen
  • Mehrsprachige Unterstützung (DE, EN)
  • 24/7 Annahme von Hinweisen über Online-Meldeportal oder per Post, zu den Geschäftszeiten auch persönlich oder telefonisch
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen
  • Dokumentation, sämtliche Kommunikationskosten sowie die fristgerechte Löschung der Unterlagen (DSGVO konform)
  • Individuelles Branding mit Unternehmenslogo und Farbe
  • Experten-Support, nach fallbezogener Beauftragung zu aufwandsgenauen Konditionen

* zzgl. € 199,00 einmaliger On-Boarding Gebühr

Jährliche Abrechnung im Voraus, Mindestvertragslaufzeit 3 Jahre (Alle eingehenden Meldungen müssen nach §11 HinSchG im Einklang mit den Vertraulichkeitspflichten dokumentiert und mindestens 3 Jahre archiviert werden.)

ENTERPRISE

Auf Anfrage

  • Sichere und DSGVO konforme Whistleblower Lösung
  • Vertrauliche und anonyme Hinweismeldungen
  • Mehrsprachige Unterstützung nach Bedarf
  • 24/7 Annahme von Hinweisen über Online-Meldeportal oder per Post, zu den Geschäftszeiten auch persönlich oder telefonisch
  • Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und Fristen
  • Dokumentation, sämtliche Kommunikationskosten sowie die fristgerechte Löschung der Unterlagen (DSGVO konform)
  • Individuelles Branding mit Unternehmenslogo und Farbe
  • Experten-Support, nach fallbezogener Beauftragung zu aufwandsgenauen Konditionen
  • Konfigurierbare Formulare

Ihre Sicherheit steht an erster Stelle!

Wir bieten Ihnen eine sichere Whistleblower Lösung auch unter Berücksichtigung der DSGVO - überzeugen Sie sich selbst.

Die häufigsten Fragen zum Thema HinSchG und Meldestelle

Wenn Sie mehr als 49 Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet eine unabhängige und vertrauliche Stelle einzurichten, bei der Hinweise anonym abgegeben werden können. Das muss digital aber auch persönlich möglich sein. Sobald ein Hinweis abgegeben wurde, muss binnen 7 Tagen der Eingang bestätigt sein und innerhalb von 3 Monaten das Ergebnis kommuniziert werden.

Die Vorgänge müssen nach § 11 HinSchG drei Jahre lang dokumentiert und anschließend unverzüglich gelöscht werden.

Nach § 12 HinSchG haben alle Unternehmen mit mindestens 50 regelmäßigen Beschäftigten die Pflicht, eine Meldestelle einzurichten. Als Beschäftigte gelten neben angestellten Mitarbeitern auch Leiharbeiter, Bewerber, Praktikanten und Auszubildende.

Unsere Experten setzen sich mit Ihnen in Verbindung. Anschließend richten wir die Meldestelle auf schnellstem Wege für Sie ein und stellen Ihnen eine Internetseite zur Verfügung, über welche Meldungen erfolgen können. Darüber hinaus erhalten Sie Aufsteller mit QR Codes, die Sie in Ihrem Unternehmen für Ihre Mitarbeiter und Kunden gut sichtbar platzieren können. Damit haben Sie Ihre Pflichten zur Erfüllung der regulatorischen Vorgaben erfüllt.

Sie erhalten von uns ein iFrame (externes HTML Element), das Sie bequem auf Ihrer Website durch einen Webentwickler einbinden können. Dieser Schritt erfordert keine höheren Programmierkenntnisse.

Für die jährliche Gebühr pro juristische Person richten wir für Sie eine Meldestelle ein. Sie erhalten eine Internetseite mit Ihrem Unternehmenslogo, welche alle Informationspflichten erfüllt und rund um die Uhr eine vertrauliche Meldung ermöglicht. Darüber hinaus sind wir zu unseren Geschäftszeiten (Mo - Fr 08:00 – 17:00 Uhr) telefonisch und per Post erreichbar.

Weiterhin sind die Dokumentation, sämtliche Kommunikationskosten sowie die fristgerechte Löschung der Unterlagen enthalten.

Wir stellen Ihnen ein Team zur Verfügung, das die Anfragen unter juristischer Anleitung entgegennimmt und die Anfragen innerhalb der gesetzlichen Fristen bestätigt, bearbeitet, dokumentiert sowie archiviert. Bei anfallenden Meldungen wird das Team nach Aufwand zu unseren regulären Abrechnungssätzen und nach Zeit abgerechnet. Dabei beschränken wir Ihre Kosten auf das Nötigste.

Der Vertrag läuft mindestens 3 Jahre und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Laufzeit gekündigt wird.

1. Als unabhängige Meldestelle prüfen und sortieren wir alle eingehenden Hinweise und leiten diese dann an die Ansprechperson in Ihrem Unternehmen weiter.

2. Sobald die Bearbeitung durch die verantwortlichen Personen in Ihrem Unternehmen erfolgt ist, geben wir den Hinweisgebenden Rückmeldung, bzw. halten Rücksprache bis der Fall erledigt ist.

3. Zusammengefasst: Wir erfassen, prüfen, verfolgen, dokumentieren und archivieren nach den gesetzlichen Vorschriften die Hinweise für Sie, sodass Sie sich um nichts weiter kümmern müssen.

Ja. Nach § 16 Abs. 1 HinSchG müssen Leiharbeiter Zugang zum Meldeportal haben.

Zu den „Beschäftigten“ zählen nach § 3 Abs. 8 Nr. 6 HinSchG zudem alle „arbeitnehmerähnlichen Personen“. Darunter müssen auch abgelehnte Bewerber und Gekündigte verstanden werden. Wenn Sie rechtlich auf der sicheren Seite stehen wollen, machen Sie diesen das Portal ebenso zugänglich. Das Gesetz muss unseres Erachtens weit ausgelegt werden, um das Ziel der Whistleblower-Richtlinie nicht zu verfehlen. Nach Art. 4 Abs. 2, 3, EG 39 der Richtlinie sollen diese Gruppen ausdrücklich mitgeschützt werden.

Nach § 16 Abs. 1 Satz 3 darf die Meldestelle freiwillig für sonstige Personen geöffnet werden, die im geschäftlichen Kontakt stehen.

Spätestens dann gehören Bewerber, Gekündigte, Kundenmitarbeiter und Interessenten zu den Berechtigten. Die Meldestelle muss so angelegt werden, dass diese davon erfahren und sie diese sinnvoll nutzen können.

Wir empfehlen daher, die Meldestelle öffentlich auf Ihre Website einzubinden und so alle Rechtsunsicherheiten und zu erwartenden Entwicklungen und Auslegungen des Gesetzes mit einer nachhaltigen Maßnahme effektiv zu begegnen. Ein öffentlich zugängliches Meldeportal gewährleistet optimale Transparenz und unterstützt zusätzlich die Unternehmensreputation, beides auch im Hinblick auf das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LKSG).

Sprechen Sie mit unseren Experten.

Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Fragen.

Unsere Experten

Ihr Meldestelle-Team

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Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Umsetzung eines Hinweisgebersystems