Internen Meldestellen müssen klare und leicht zugängliche Informationen über mögliche externe Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union bereithalten.
Wichtiger Hinweis:
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf dieser Internetseite.
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.
Folgende externe Meldestellen stehen Ihnen für geeignete Meldungen zur Verfügung:
Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist für die folgenden Bereiche zuständig:
Die externe Meldestelle des Bundeskartellamts ist für die folgenden Bereiche zuständig:
Die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist Verstöße gegen das Aufsichtsrecht zuständig:
Bitte beachten Sie, dass auch jedes Bundesland der Europäischen Union eigene Meldestellen eingerichtet hat. Wenn Sie uns Ihr Anliegen mitteilen, helfen wir Ihnen gerne die richtige Meldestelle zu finden.