Hinweis auf externe Meldestellen

Inhaltsverzeichnis

 

Pflichtinhalte zum Meldesystem nach § 13 II HinSchG

Internen Meldestellen müssen klare und leicht zugängliche Informationen über mögliche externe Meldeverfahren von Organen, Einrichtungen oder sonstigen Stellen der Europäischen Union bereithalten.
 

Wichtiger Hinweis: 
Bei aktuellen Gefahren oder bedrohlichen Situationen wenden Sie sich bitte zuerst an die bekannten Notfallrufnummern oder die nächste Polizeidienststelle. Lesen Sie bitte vor Abgabe einer Meldung die allgemeinen Erklärungen und weiterführenden Informationen auf dieser Internetseite. 
Bitte beachten Sie: Eine vorsätzlich unwahre Meldung kann strafrechtliche Konsequenzen haben.

 

Folgende externe Meldestellen stehen Ihnen für geeignete Meldungen zur Verfügung:

 

Externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz:

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Die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz ist für die folgenden Bereiche zuständig:

  • Strafrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient
  • Äußerungen von Beamten, die einen Verstoß gegen die Pflicht zur Verfassungstreue darstellen.
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit
  • Umweltschutz
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen
  • öffentliches Auftragswesen
  • Steuerrecht der Körperschaften und Personenhandelsgesellschaften
  • Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union
  • staatliche Beihilfen
  • sonstige Binnenmarktvorschriften (Vorschriften der Europäischen Union zum freien Verkehr von Waren, Personen, Dienstleistungen und Kapital)

 

Externe Meldestelle des Bundeskartellamts:

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Die externe Meldestelle des Bundeskartellamts ist für die folgenden Bereiche zuständig:

  • Verbotene wettbewerbsbeschränkende Absprachen zwischen Unternehmen (Kartellverbot) zwischen Wettbewerbern (horizontal) oder zwischen Lieferanten und Abnehmern (vertikal)
  • Verbotenes Verhalten von marktbeherrschenden Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht (Missbrauchsaufsicht),
  • Weitere Wettbewerbsrechtsverstöße von Unternehmen (z.B. Aufrufe zu Liefer- oder Bezugssperren, Zuwiderhandlungen gegen das fusionskontrollrechtliche Vollzugsverbot oder Zuwiderhandlungen gegen Anordnungen des Bundeskartellamts),
  • Verbotenes Verhalten großer Online-Plattformen als Gatekeeper (einschließlich Verstöße gegen das Gesetz zum Schutz digitaler Märkte (Digital Markets Act)

 

Externe Meldestelle der BaFin:

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Die externe Meldestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht ist Verstöße gegen das Aufsichtsrecht zuständig:

 

Externe Meldestelle EU-Kommission (nur in Englisch)

  • Externe Meldestelle der EU-Kommission für Kartellrechtsverstöße: Zur Website
  • Externe Meldestelle der EU-Kommission für Wettbewerbsverstöße: Zur Website

 

Bitte beachten Sie, dass auch jedes Bundesland der Europäischen Union eigene Meldestellen eingerichtet hat. Wenn Sie uns Ihr Anliegen mitteilen, helfen wir Ihnen gerne die richtige Meldestelle zu finden.