Der Einsatz von Google Fonts kann zu Schadenersatz führen

Google scheint aktuell im Fokus der Aufsichtsbehörden zu sein. Gerade noch hat die Aufsichtsbehörde in Österreich den Einsatz von Google Analytics für nicht datenschutzkonform eingestuft und schon kommt das nächste Thema auf Google zu.

Das Landgericht München hat in einem aktuellen Urteil Google Fonts als schadenersatzpflichtig eingestuft. Bindet ein Webseitenbetreiber Google Fonts dynamisch auf seiner Webseite ein, wird bei jedem Aufruf der Seite eine Verbindung zu Google Servern aufgebaut, wobei dann die jeweils gewünschten Schriften geladen werden. Dabei wird auch die IP-Adresse von Betroffenen an Google übermittelt. Diese Übermittlung stellt nach Ansicht des Gerichts eine Verarbeitung personenbezogener Daten dar und benötigt eine entsprechende Rechtsgrundlage, wie beispielsweise eine Einwilligung. Liegt diese nicht vor, ist die Datenübermittlung rechtswidrig und dem Betroffenen steht Schadenersatz zu. In diesem Fall, waren es 100 Euro.

Aktuell raten wir dringend dazu Verarbeitungen auf Webseiten genau zu prüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Bei Fragen zur rechts-sicheren Gestaltung Ihrer Webseite, steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

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Head of Compliance

Markus Vatter