Version 1: Gültig ab Juli 2023
Vielen Dank, dass Sie die Cloud-Produkte von kameon verwenden! Diese kameon PLC Meldeportal HinSchG Nutzungsbedingungen (diese „Bedingungen“) beschreiben Ihre Rechte und Pflichten als Kunde unseres Unternehmens der bbg bitbase group GmbH.
Zur Klärung von Fragen, die diese Nutzungsbedingen betreffen, wenden Sie sich bitte an:
bbg bitbase group GmbH
Am Heilbrunnen 47
72766 Reutlingen
Telefon: +49 (0) 7121 680849-0
Fax: +49 (0) 7121 680849-99
E-Mail: mail@bitbasegroup.com
Internet: www.bitbasegroup.com
(1) Wenn Sie im Namen Ihres Arbeitgebers oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, versichern und garantieren Sie, dass:
(2) BITTE BEACHTEN SIE, DASS SIE, WENN SIE SICH FÜR EIN CLOUD-PRODUKT MIT EINER E-MAIL-ADRESSE VON IHREM ARBEITGEBER ODER EINER ANDEREN GESELLSCHAFT ANMELDEN,
(3) Diese Bedingungen gelten ab dem Datum, an dem Sie zum ersten Mal auf „Ich stimme zu“ (oder eine ähnliche Schaltfläche oder ein Kontrollkästchen) klicken oder ein Cloud-Produkt verwenden oder darauf zugreifen, je nachdem, was früher eintritt (das „Datum des Inkrafttretens“). Diese Bedingungen müssen nicht unterzeichnet werden, um bindend zu sein. Sie erklären Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen, indem Sie auf „Ich stimme zu“ (oder eine ähnliche Schaltfläche oder ein Kontrollkästchen) klicken, wenn Sie sich für ein Cloud-Produkt registrieren, ein Cloud-Produktkonto erstellen oder eine Bestellung aufgeben. Bei gebührenfreien Produkten erklären Sie sich auch mit diesen Bedingungen einverstanden, indem Sie auf das entsprechende gebührenfreie Produkt zugreifen oder es verwenden.
(1) Diese Vereinbarung geht den allgemeinen Geschäftsbedingungen und den kameon Cloud Software Nutzungsbedingungen vor und wird im Übrigen durch sie ergänzt, wobei die Cloud-Bedingungen vorgehen.
(2) Als Gegenleistung für die Jahresgebühr stellt Ihnen die bbg bitbase group das kameon PLC Meldeportal HinSchG für eine interne Meldestelle nach § 12 ff. HinSchG auf einer Internetseite zur Verfügung, die Sie in Ihre Netzseiten integrieren können und Sie erteilen uns die dafür nötigen Befugnisse. Mithilfe des Portals sind rund um die Uhr vertrauliche Meldungen möglich. Darüber hinaus werden in unseren allgemeinen Geschäftszeiten (video-)telefonische oder postalische Meldungen angenommen. Die Ergebnisse von (video-)telefonischen Meldungen werden verschriftlicht, postalische eingescannt und beide werden in der Regel nur digital weiterbearbeitet. Sie erhalten die PDF-Vorlage für einen Aushang, der Ihre Mitarbeiter, Kunden und sonstige Betroffenen auf diese Meldemöglichkeit hinweist. Das Vorhalten der Kommunikationsmöglichkeiten, Betrieb, Wartung und Sicherung der Daten, die langfristige digitale Dokumentation und fristgerechte Löschung aller Vorgänge sind ebenso in dieser Leistung enthalten. Im Rahmen des Portals stellen wir nach § 13 HinSchG Informationen über anderen Meldemöglichkeiten bereit.
(3) Das kameon PLC Meldeportal HinSchG ist vertraulich nach § 8 HinSchG, dass heißt, wir sind verpflichtet, die Hinweisgeber vor Ihnen als Auftraggeber geheim zu halten, bis wir zu dem Schluss kommen, dass Sie die Aufdeckung der Identität nach § 9 HinSchG erlaubt ist. Sofern eine Meldung anonym erfolgte, könnten wir die Identität nicht aufdecken.
(4) Darüber hinaus stellen wir ein juristisch geschultes Team bereit, um alle Anfragen entgegenzunehmen und gemäß HinSchG zu bearbeiten. Jede Anfrage wird nach dem notwendigen Zeitaufwand berechnet. Die Preise für einen fachlich geschulter Sachbearbeiter und für einen ausgebildeten Juristen entnehmen Sie bitte Ihrem Angebot. Die Berechnung der Leistung erfolgt in einer fünfzehn Minuten Taktung, die Abrechnung erfolgt im Nachhinein auf Basis der aufgezeichneten Leistungen. Soweit ausnahmsweise Akten analog vorgehalten werden müssen, wird ihre Lagerung nach angemessenem Aufwand berechnet.
(5) Die bbg bitbase group wird versuchen, nach Möglichkeit alle Anfragen digital abzuarbeiten. Sofern jedoch ein Hinweisgeber nach dem § 16 Abs. 3 Satz 2 HinSchG ein persönliches Treffen fordert, und keiner Videokonferenz zustimmt, werden dafür die Reisekosten und Spesenabrechnungen nach den jeweils geltenden AGB der bbg bitbase group abgerechnet, egal ob ein Mitarbeiter des Meldeteams zum Hinweisgeber fährt oder umgekehrt. Die bbg bitbase group hält dazu Büroräume in Berlin und Reutlingen bereit und wird die jeweils günstigste Variante auswählen. Das Ergebnis eines solchen Gesprächs und alle übergebenen Unterlagen werden soweit als möglich und sinnvoll digitalisiert und digital weiterbearbeitet.
Sofern überhaupt Meldungen eingehen, erstellen wir in der Regel monatlich eine Abrechnung. Binnen 10 Tagen nach Fälligkeit tritt Verzug für Zahlungsaufforderungen ein, wenn Sie nicht vorher schriftlich Einspruch erheben. Soweit nötig, dürfen Sie innerhalb von weiteren 30 Tagen ab dem Einspruch Einsicht in die dazu nötigen digitalen Aufzeichnungen nehmen und den Einspruch entsprechend begründen. Da wir in Bezug auf Anfragen nach dem HinSchG im Einzelfall auch und gerade gegen Sie wegen möglicher Interessenkonflikte zu Verschwiegenheit verpflichtet sind, haben Sie das Recht, auf Ihre Kosten unsere Abrechnungen durch von Ihnen vertraglich zur Unabhängigkeit verpflichtete Personen, wie Ihrem externen Datenschutzbeauftragten, einem Wirtschaftsprüfer oder einem entsprechend verpflichtenden Anwalt in unseren Räumen zu überprüfen. Der Nachweis dieser Verpflichtung ist zu Beginn der Prüfung im Original vorzuzeigen. Die Person muss uns vorab eine Verschwiegenheitsvereinbarung unterzeichnen.
(1) Es gelten unsere allgemeinen Datenschutzbestimmungen die sie unter https://www.bitbasegroup.com/datenschutzerklaerung einsehen können.
(2) Selbstverständlich sollten Sie mit uns den nach DSGVO obligatorischen Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Wir verwenden die EU-Standardvertragsklauseln nach Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915. Sie können den AVV über kameon PLC Contract digital einsehen und abschließen. Falls Sie noch keine Zugangsdaten besitzen, wenden Sie sich bitte an unsere Rechtsabteilung.
(1) Das kameon PLC Meldeportal HinSchG beruht auf der kameon Cloud Software. Die kameon Cloud Software ist für die Nutzung über das Internet konzipiert. Der Zugriff auf das System setzt für den optimalen Gebrauch eine Datenleitung in ausreichender Ausprägung sowie die Verwendung eines Browsers in der aktuellen Version voraus. Eine Liste der unterstützten Browserversionen können Sie jederzeit bei uns erfragen.
(2) Das kameon PLC Meldeportal HinSchG darf für Wartung und Einspielung neuer Programmversionen sowie Zeiten, in denen die Systeme aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich der bbg bitbase group oder ihrer eingesetzten Drittanbieters liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), über das Internet kurzzeitig nicht zu erreichen sein.
(3) Die Rechenzentren, die für den Betrieb von kameon Cloud Software eingesetzt werden, sind hinsichtlich der Prozesslandschaft und der gelebten Qualität nach dem Internationalen ISO-Standard 9001 zertifiziert. Weiterhin werden sie kontinuierlich nach dem internationalen ISO-Standard 27001 für Informationstechnologische Management Systeme (ISMS) geprüft und gesichert. Die bbg bitbase group stellt den Schutz der Daten des Kunden in den Vordergrund. Alle Daten werden nach aktueller Gesetzeslage verarbeitet und nicht ohne Einwilligung des Verantwortlichen an Dritte übermittelt. Als Dritte gelten nicht solche Subunternehmer, die in den vertraglichen Vereinbarungen aufgeführt werden.
(4) Die bbg bitbase group steht Ihnen zu den regulären Geschäftszeiten zur Verfügung. Die regulären Geschäftszeiten können den allgemeinen Geschäftsbedingungen entnommen werden. Alle kommunizierten Reaktionszeiten beziehen sich auf diese regulären Geschäftszeiten.
(5)Diese Vereinbarungen zum Servicelevel und alle geltenden Servicelevel gelten nicht für Leistungs- oder Verfügbarkeitsprobleme:
(1) Alle Rechte an diesem Dokument, insbesondere das Recht der Vervielfältigung und Verbreitung sowie der Übersetzung, bleiben vorbehalten.
(2) Kein Teil oder Ausschnitt darf über das zur Vertragsanbahnung und -abwicklung Notwendige in irgendeiner Form (sei es durch Fotokopie, Fotografie oder ein sonstiges Verfahren) ohne vorherige Zustimmung der bbg bitbase group in Textform reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte ein wesentlicher Punkt nicht geregelt sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmung eine Regelung zu vereinbaren, die dem beabsichtigten Erfolg am nächsten kommt und die die Parteien vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder das Fehlen der Bestimmung gekannt hätten.