Screen Sharing mit Zoom

In Videokonferenzen können versehentlich auch einzelne Fenster des eigenen Bildschirms geteilt werden.

Die Sicherheitsspezialisten von SySS GmbH aus Tübingen, weisen darauf hin, dass dabei auch kurz andere Fenster sichtbar werden können.

Dabei können also auch Bildschirminhalte übertragen werden die nicht freigegeben wurden.

Diese unfreiwillige Preisgabe von zum Teil sensiblen Inhalten tritt auf, wenn das Fenster des geteilten Bildschirms vom Fenster einer anderen, nicht geteilten Anwendung überlagert wird – unter Windows, wenn die nicht geteilte Anwendung geöffnet wird, und unter Linux, wenn die nicht geteilte Anwendung geschlossen wird.

Dabei können die nichtfreigegeben Inhalte zwar nur für einen kurzen Moment gesehen werden, wird die Videokonferenz jedoch aufgenommen, lassen sich diese Inhalte ganz einfach nochmals ansehen und detailliert betrachten.

Die SySS GmbH hat Zoom bereits vor Weihnachten informiert.

Der Fehler wurde bisher nicht behoben, daher hat die SySS den Bug nun öffentlich gemacht.

Da dieser Effekt auch schon bei anderen Anbietern von Videokonferenzsystemen zu beobachten ist, ist es ist also eine gute Idee, bei der Verwendung von Zoom oder anderen Videokonferenztools, vorerst keine anderen Fenster zu öffnen.
 

Tipp: Schließen Sie grundsätzlich alle Fenster, deren Inhalt Sie nicht geteilt wissen wollen, wenn Sie sich in einer Videokonferenz befinden.

Hier erfahren Sie mehr.

Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Fragen.

Head of Compliance

Markus Vatter