Umsetzung der UN-Lead-Principles für Wirtschaft und Menschenrechte
Der neu veröffentlichte „Nationale Aktionsplan“ stützt sich auf den Aufruf der EU-Kommission, die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiter zu tragen. Die Bundesregierung möchte damit die weltweite Menschenrechtslage verbessern und die Globalisierung nachhaltig gestalten.
Ziele das NAP
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Leitprinzipien praktisch anwendbar machen
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Pflichten der Verantwortlichen in Staat und Wirtschaft transparent machen
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Einheitliches politisches Handeln zu fördern
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Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit
Insbesondere soll der G7-Beschluss von 2015 zu nachhaltigen Lieferketten fortgesetzt werden.
Drei Säulen der Menschenrechte
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt) und der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) bilden die Basis der OECD-Leitsätze und des Nationalen Aktionsplans.
Netzverweise
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Auswärtiges Amt: Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte 2016-2020
Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 16.01.2017