Home-Office-Pflicht und Datenschutz

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales verschärft für Unternehmen ab sofort die Home-Office Regelungen. Vorläufig bis zum 15. März 2021 sind Arbeitgeber verpflichtet, Büroarbeit oder vergleichbare Tätigkeiten ihrer Angestellten auch remote im Home-Office zu ermöglichen.

Damit Sie, Ihre Mitarbeiter und Ihre Firma beim mobilen Arbeiten von Zuhause nicht nur bei Corona sondern auch in Sachen Datenschutz auf der sicheren Seite sind, unterstützen wir Sie als Experten für die Anforderungen und technische Umsetzung der DS-GVO.

Laden Sie unsere Datenschutz-Checkliste herunter, überprüfen Sie Ihre Bedarfe und treten Sie für weitere Informationen, Beratung oder technische Unterstützung gerne mit uns in Kontakt.

Hier erfahren Sie mehr.

Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Fragen.

Head of Compliance

Markus Vatter