Nationaler Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP)

Umsetzung der UN-Lead-Principles für Wirtschaft und Menschenrechte

Der neu veröffentlichte „Nationale Aktionsplan“ stützt sich auf den Aufruf der EU-Kommission, die VN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte weiter zu tragen. Die Bundesregierung möchte damit die weltweite Menschenrechtslage verbessern und die Globalisierung nachhaltig gestalten.

 

Ziele das NAP

  • Leitprinzipien praktisch anwendbar machen

  • Pflichten der Verantwortlichen in Staat und Wirtschaft transparent machen

  • Einheitliches politisches Handeln zu fördern

  • Sicherung der zukünftigen Wettbewerbsfähigkeit

Insbesondere soll der G7-Beschluss von 2015 zu nachhaltigen Lieferketten fortgesetzt werden.

 

Drei Säulen der Menschenrechte

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR), der Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (VN-Sozialpakt) und der Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (VN-Zivilpakt) bilden die Basis der OECD-Leitsätze und des Nationalen Aktionsplans.

 

Netzverweise

 

Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 16.01.2017

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