Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom Bundesrat beschlossen

Ob das Gesetz unbeschadet den Bundestag passierten wird?

Der Bundesrat hat beschlossen, gegen den Regierungsentwurf zum „Entwurf eines Gesetzes über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ keinen Einspruch zu erheben, so dass er direkt vom Bundestag beschlossen werden könnte.

Das aber ist alles andere als sicher. Die Meinungen gehen weit auseinander, ab welcher Größe ein Unternehmen in die Pflicht genommen werden soll. Sie reichen von 500 bis 5000 Beschäftigten. Es ist strittig, ob die Unternehmen direkt für Pflichtverstößt ihrer nur mittelbaren Zulieferer haften sollen.
Nach derzeitigem Stand soll das Gesetz ab 2023 für Unternehmen ab 3000 Mitarbeitern gelten und ab 2024 für solche mit 1000 Beschäftigten. Die Verantwortung für mittelbare Zulieferer wurde begrenzt und das LkSG soll keine eigene Schadenersatzpflicht, also Haftung begründen. Damit bleibt es nach Ansicht der Kritiker aber hinter den VN-Leitprinzipien zurück. Daher wird es interessant zu sehen sein, ob im Bundestag weitere Verschärfungen gefordert werden.

 

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Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Legal Consultant

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