Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten
Die Bundesregierung hat nun dem Bundestag einen Gesetzesentwurf vorgelegt, nachdem der Nationale Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) daran gescheitert ist, freiwillig mehr als 50 % der großen Unternehmen zur Einhaltung der Menschenrechtsstandards in Lieferketten zu bewegen und Lieferkettentransparenz zu gewährleisten.
Im Gegensatz zu den Zielen des NAP sollen jetzt nicht Unternehmen ab 500 Mitarbeitern, sondern zuerst ab 3000 Mitarbeitern und später ab 1000 Mitarbeitern verpflichtet werden. Im Anhang des Gesetzes werden 13 Internationale Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Umwelt genannt, zu denen die Unternehmen in Zukunft ein Risikomanagement einrichten sollen (Due-Diligence Standard). Darüber hinaus sieht das Gesetz Transparenzpflichten vor, wie etwa die Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung zur Menschenrechtslage und die Einrichtung eines öffentlichen Beschwerdeverfahrens (Meldestelle) nicht nur in den jeweiligen Unternehmen selbst, sondern risikobasiert ggf. auch in ihren Lieferketten.
Aus dem Entwurf
„Für die Wirtschaft ergibt sich eine Steigerung des jährlichen Erfüllungsaufwands in Höhe von rund 43,47 Millionen Euro. Davon entfallen circa 15,14 Millionen Euro auf Bürokratiekosten aus vier Informationspflichten. Insgesamt entsteht einmaliger Aufwand von rund 109,67 Millionen Euro.“
„Durch die Einhaltung der Sorgfaltspflicht können sich bei vollständiger Überwälzung sämtlicher Kosten die Preise für einige Güter und Dienstleistungen moderat erhöhen. Eine Quantifizierung dieses Effekts ist nicht möglich. Kleine und mittlere Unternehmen werden durch das Vorhaben nicht direkt belastet. Allerdings sind mittelbare Auswirkungen im Rahmen der Lieferketten zu erwarten.“
Quelle
Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 24.05.2021