Es gibt kein Privacy Shield mehr

Nachdem das Privacy Shield vom EuGH für ungültig erklärt worden ist, dürfen personenbezogene Daten nur die EU verlassen, wenn das Zielland ein adäquates Datenschutzniveau bietet.

Bisher galt für die USA das “Privacy Shield”. Bei der Verwendung des Privacy Shield war keine weitere Prüfung notwendig. Das EuGH hat das Privacy Shield im Juli 2020 für unwirksam erklärt.

 

Was können Sie jetzt tun?

Sie können auf die “Standardvertragsklauseln” ausweichen. Die Standardvertragsklauseln sind Musterverträge, die Verantwortliche mit Verarbeitern abschließen können. Dabei sind diese alleine jedoch nicht ausreichend. Zusätzlich muss der Verantwortliche prüfen, ob die Standardvertragsklauseln nicht verändert wurden. Veränderte Standardvertragsklauseln müssen zulässig sein. Dabei müssen Sie nun prüfen, ob das Risiko des Datenzugriffs durch US-Behörden verhindert wird. Sie können nun also Ihren Verarbeiter danach fragen.

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Head of Compliance

Markus Vatter