In der Kundenkommunikation ist E-Mail-Marketing ein wesentlicher Bestandteil. Inzwischen gibt es auch hierfür Vorgaben der Datenschutzbehörden. Bei einer Prüfung durch die Datenschutzbehörden sollte nachgewiesen werden können, nach deren Vorgaben gehandelt zu haben. Wir haben uns das mal näher angeschaut.
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Wir haben weiterführende Informationen und Fakten für Sie als Checkliste zusammengefasst.