Überarbeitete Fassung der Erklärung von 1977
Das Internationale Arbeitsamt (IAA) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, engl. ILO) hat die dreigliedrige Grundsatzerklärung aus dem Jahre 1977 geändert und neu veröffentlicht. Dreigliedrig heißt die Erklärung, weil sie die drei Glieder 1. Regierungen, 2. multinationale Unternehmen und 3. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände anspricht.
Die dreigliedrige Grundsatzerklärung hat Parallelen zu den OWZE-Grundsätzen und VN-Leitprinzipien. Alle drei wollen Unternehmen auf Menschenrechte verpflichten und ihre Geschäftstätigkeit nachhaltiger gestalten. Die 59 Regeln der Grundsatzerklärung verpflichten jedoch nur die Staaten, entsprechende sozialpolitische Strukturen in ihren eigenen sowie entlang der ganzen Lieferketten bis in die Entwicklungsländer zu schaffen. Insbesondere sollen Menschenrechte, wie die Abschaffung der Sklavenarbeit, Kinderarbeit durchgesetzt werden und Löhne angemessen sein.
Relevante Erklärungen, Abkommen und Empfehlungen
Im Anhang des Dokuments befinden sich die jeweils aktuellen Dokumente zum Nachschlagen. Die wichtigsten sind:
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Erklärung der IAO über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit und ihre Folgemaßnahmen (1998)
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Erklärung der IAO über soziale Gerechtigkeit für eine faire Globalisierung (2008)
Dazu kommen noch Texte zur Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit, Kollektivarbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Beschäftigungsförderung, -bedingungen und -sicherung, Ausbildung, Arbeitsschutz, Sozialschutz, Ordnungspolitik, Indigene sowie spezielle Arbeitskategorien.
Netzverweise
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ILO: Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik (2017), (Immer aktuell)
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ILO Helpdesk for Business on International Labour Standards (Helpdesk for business)
Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 19.06.2019