Leitprinzipien: Schützen. Respektieren. Abhelfen.
Die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen gehen auf einen Versuch des VN-Menschenrechtsrats aus dem Jahre 2003 zurück, wurden aber erst am 16.06.2011 verabschiedet.
Kern dieses Vorschlags ist, dass die Unternehmen Sorgfaltsrichtlinien zur Berücksichtigung der Menschenrechte einführen („Human Rights Due Diligence“). Die 31 Prinzipien bauen auf drei Säulen auf, lassen aber viel Gestaltungsspielraum. Der Sorgfaltsmaßstab wächst mit der Unternehmensgröße und den eingegangenen Risiken.
Deutschland hatte dazu 2016 den Nationalen Aktionsplan beschossen, nach dem bis 2020 mindestens 50 Prozent aller Unternehmen über 500 Mitarbeiter die Kernelemente freiwillig integriert haben sollten. Da das Ziel verfehlt wurde, bereitet die Regierung nun ein nationales Sorgfaltspflichtgesetz vor, das die Menschenrechtssituation in Unternehmen sowie deren Lieferketten einbezieht.
Protect – Schutz
Die Unternehmen sollen sich primär zum Schutz von Menschenrechten verpflichten.
Respekt
Der Respekt gegenüber den Menschenrechten soll sich zuerst in angemessener Sorgfalt im Zuge ihrer Berücksichtigung in allen Geschäftsprozessen ausdrücken.
Abhilfe – Remedy
Die Unternehmen sollen tatsächliche Abhilfe bei Menschenrechtsverstößen gewährleisten, etwa durch den Rechtsweg oder außergerichtlichen Ausgleich.
Netzverweise
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Auswärtiges Amt: Nationaler Aktionsplan: Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte 2016 – 2020
Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 14.07.2020