Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG)
Am Freitag, den 11. Juni 2021 hat der Bundestag das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten verabschiedet und zugleich seinen Namen geändert. Es heißt nunmehr nicht mehr Lieferkettengesetz, sondern Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG). Der Bundesrat hatte keine Bedenken. Die BAFA wird für die Umsetzung zuständig sein.
Die Kritik für das neue Compliance-Gesetz bewegt sich von zu viel bis zu wenig:
Amnesty International bemängelt, begrüßt das Gesetz grundsätzlich, kritisiert aber, dass es nur für Unternehmen ab 3000, später ab 1000 Mitarbeitern gilt, und nur eingeschränkt für Zulieferer in der Lieferkette. Die Sorgfaltspflichten seien zu unkonkret und es fehle ein zivilrechtlicher Haftungsanspruch der Betroffenen.
Prof. Krajewski, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Völkerrecht an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, sieht eine große Belastung und Umsetzungsprobleme für den Mittelstand, wenn es um die Frage der Haftung von deutschen Unternehmen für Menschenrechtsverstöße in ihren Lieferketten gehe.
Quelle
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Gesetzestext: Drs. 19/28649, Ausschussempfehlung: Drs. 19/30505
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Deutscher Bundestag - Bundestag verabschiedet das Lieferkettengesetz
Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 15.06.2021