OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen

Die wichtigsten Unternehmensregeln neben ILO-Kernarbeitsnormen und UN Global Compact

Die 1976 verabschiedeten OECD-Leitsätze wurden 2000 umfassend überarbeitet. Auf dem G8-Gipfel in Heiligendamm riefen die Regierungsvertreter besonders Entwicklungs- und Schwellenländer dazu auf, sie umzusetzen. Am 19. September 2011 wurden sie dann neu herausgegeben.

Die Leitlinien haben zwar nur den Charakter von Empfehlungen, aber ihre Einhaltung wird über nationale Kontaktbüros überwacht, die so Druck ausüben können. Es ist angedacht, dass Schiedsverfahren zwischen globalen Unternehmen und Regierungen zu vermitteln.

 

Allgemeine Grundsätze

Die allgemeinen Grundsätze setzen Compliancemaßstäbe für ein nachhaltiges Wirtschaften mit besonderem Fokus auf Menschenrechte. Die Menschenrechte gelten normal nur direkt als Abwehrrechte der Bürger gegen ihre Staaten und verpflichten nur Staaten, aber keine Unternehmen. Diese Lücke sollen die Leitsätze überbrücken, indem Corporate-Governance-Grundsätze etabliert werden. Dazu gehören Mechanismen der Streitbeilegung under des Risikomanagements. Zulieferer sollen Verträge, Vorauswahl und ähnlichem einbezogen und so eine sichere Lieferkette hergestellt werden. Lieferanten, die Menschenrechte nicht einhalten sollen so im Rahmen der Due Diligence zur Risikominderung verpflichtet werden.

 

Offenlegung von Informationen

Multinationale Unternehmen sollen sicherstellen, dass ihre wesentlichen Tätigkeiten transparent sind. Dazu gehören neben Finanzberichten und Unternehmenszielen, die Kapitalbeteiligungen und Vergütung. Sie werden ermutigt, ihre Menschenrechtsbemühungen offen zu legen.

 

Netzverweise

Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 08.10.2012

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Florian Thomas Hofmann