Hochs und Tiefs bei Facebook & Co.

... und anderen sogenannten „sozialen Medien“

„Social Media“, wie Facebook, bzw. sein Mutterkonzern Meta durchlaufen gerade ein Wechselbad der Gefühle. Kürzlich haben wir schon geschrieben, dass Meta Weltmeister im Erhalten von DSGVO-Bußgeldbescheiden ist. Aber die zuständige irische Datenschutzbehörde musste zuvor erst lange „zum Jagen getragen“ werden.

Jetzt reicht es dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA, EDBP) anscheinend endgültig. Am 27. Oktober hat er in einer Eilentscheidung die irische Datenschutzbehörde verpflichtet, binnen 14 Tagen Meta Werbung auf Facebook zu verbieten, wenn Meta dafür keine vernünftige Einwilligungserklärung einholt.

Das heißt, wenn Sie oder einer Ihrer Dienstleister im Personalbereich auf Facebook Werbeanzeigen schalten, sind diese derzeit nach Ansicht der EDSA illegal.

Auf der anderen Seite haben sich Google (Alphabet), Tiktok und Meta vor dem EuGH gerade erfolgreich dagegen gewehrt, dass Österreich sie reguliert. Das dortige Kommunikationsplattformengesetz, das Melde- und überprüfungsverfahren vorsieht, verstößt gegen EU-Recht, soweit es allgemeine Berichtspflichten auferlegt. Diese Entscheidung könnte das deutsche Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ähnlich betreffen. So könnten bisherige Bußgeldverfahren gegen X (Twitter) deshalb im Sande verlaufen.

 

Was ist zu tun?

Wenn Sie Headhunter und HR-Firmen damit beauftragt haben für Sie Mitarbeiter zu suchen, sind Sie in der Regel verpflichtet, mit diesen Auftragsdatenschutzvereinbarungen (AVV) oder Verträge über die gemeinsame Verantwortlichkeit abzuschließen und zu prüfen. Je nach Art der Vereinbarung sind Sie für die Tätigkeit Ihres Dienstleisters auf Facebook verantwortlich oder nicht. Gerne prüfen wir für Sie die Verträge und beraten Sie, wie Sie die Verantwortungskette durchschneiden.

 

Weiterführend

 

Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Legal Consultant, 13.11.2023

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Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Fragen.

Data Privacy Legal Consultant

Florian Thomas Hofmann