Dreigliedrige Grundsatzerklärung über multinationale Unternehmen und Sozialpolitik

Überarbeitete Fassung der Erklärung von 1977

Das Internationale Arbeitsamt (IAA) der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO, engl. ILO) hat die dreigliedrige Grundsatzerklärung aus dem Jahre 1977 geändert und neu veröffentlicht. Dreigliedrig heißt die Erklärung, weil sie die drei Glieder 1. Regierungen, 2. multinationale Unternehmen und 3. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände anspricht.

Die dreigliedrige Grundsatzerklärung hat Parallelen zu den OWZE-Grundsätzen und VN-Leitprinzipien. Alle drei wollen Unternehmen auf Menschenrechte verpflichten und ihre Geschäftstätigkeit nachhaltiger gestalten. Die 59 Regeln der Grundsatzerklärung verpflichten jedoch nur die Staaten, entsprechende sozialpolitische Strukturen in ihren eigenen sowie entlang der ganzen Lieferketten bis in die Entwicklungsländer zu schaffen. Insbesondere sollen Menschenrechte, wie die Abschaffung der Sklavenarbeit, Kinderarbeit durchgesetzt werden und Löhne angemessen sein.

 

Relevante Erklärungen, Abkommen und Empfehlungen

Im Anhang des Dokuments befinden sich die jeweils aktuellen Dokumente zum Nachschlagen. Die wichtigsten sind:

Dazu kommen noch Texte zur Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Gleichberechtigung, Vereinigungsfreiheit, Kollektivarbeitsrecht, Arbeitsbeziehungen, Beschäftigungsförderung, -bedingungen und -sicherung, Ausbildung, Arbeitsschutz, Sozialschutz, Ordnungspolitik, Indigene sowie spezielle Arbeitskategorien.

 

Netzverweise

 

Autor: Florian Thomas Hofmann, Data Privacy Consultant, 19.06.2019

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