Checkliste zum Hinweisgeberschutzgesetz

So setzen Sie die Richtlinie in Ihrem Unternehmen Schritt für Schritt um.

Seit dem 02.07.2023 müssen deutsche Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigten die Vorgaben zum HinSchG umsetzen und eine geeignete Meldestelle einrichten.

Das HinSchG kehrt die Beweislast um. Diese Besonderheit sorgt dafür, dass Unternehmen alle Tätigkeiten zum HinSchG dokumentieren und nachweisen müssen.

Wir haben eine Checkliste zur Umsetzung für Sie:

 

Hier erfahren Sie mehr.

Ich berate Sie gerne und freue mich auf Ihre Fragen.

Head of Privacy & IT-Security

Markus Vatter